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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich, ausschließliche Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen

 

1.1 Vertragspartner ist der wecando service UG (haftungsbeschränkt), Am Stadtrand 58, 22047 Hamburg, der an Verbraucher und Unternehmer Dienstleistungen zur Immobilienbetreuung inkl. Hausmeisterservices erbringt.

 

1.2 Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. wecando service UG (haftungsbeschränkt) erbringt keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

 

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen wecando service UG (haftungsbeschränkt) und seinem Auftraggeber. Die AGB werden von Ihnen in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Ihren etwaigen AGB wird hiermit widersprochen. 

 

1.4 Soweit wecando service UG (haftungsbeschränkt) diese AGB aktualisiert, wird er den Auftraggebern unverzüglich über die neue Fassung informieren. Die neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber ihnen zugestimmt hat oder den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

 

2.1 Ein Vertrag kommt mit der Annahme eines Angebotes zustande. wecando service UG (haftungsbeschränkt) ist an ein Angebot, das er einem Auftraggeber unterbreitet, 14 Tage gebunden, sofern nicht im Angebot etwas anderes festgelegt ist. 

 

2.2 Ein Angebot von wecando service UG (haftungsbeschränkt) wird von einem Auftraggeber bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch 

  1. schriftliche (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder mündliche Bestätigung

  2. konkludente Handlungen (z.B. durch die Bereitstellung von Gegenständen, die wecando service UG (haftungsbeschränkt) für die Ausführung eines Auftrages benötigt: wie z.B. Schlüssel, Werkzeuge)

  3. Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme von Leistungen.

 

2.3 Sofern eine Anfrage von Ihnen als Angebot anzusehen ist, sind wir berechtigt, dieses Angebot gemäß vorstehender Regelung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang bei uns anzunehmen.

 

3. Grundsätze der Leistungserbringung und Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers

 

3.1 Einzelheiten der Leistungserbringung. Die Einzelheiten der Leistungserbringung durch wecando service UG (haftungsbeschränkt) werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3.2 Einweisung. Der Auftraggeber ist vor Übernahme der Betreuung durch wecando service UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, wecando service UG (haftungsbeschränkt) in die Gegebenheiten des Objekts einzuweisen, insbesondere die vorhandenen technischen Einrichtungen zu erklären und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen.

 

3.3 Schlüssel. Der Auftraggeber übergibt wecando service UG (haftungsbeschränkt) für die Dauer des Vertrages mindestens zwei Schlüsselsätze für das Treppenhaus und den Kellerbereich. wecando service UG (haftungsbeschränkt) ist es erlaubt, auf eigene Kosten einen Schlüsseltresor vor Ort im/ am Objekt zu montieren. Bei Vertragsbeendigung ist wecando service UG (haftungsbeschränkt) nicht zum Rückbau verpflichtet. Der Schlüsseltresor kann zur weiteren Nutzung für 150,- € vom Auftraggeber erworben werden. 

 

3.4 Parkmöglichkeiten, Wasser, Strom. Darüber hinaus hat der Auftraggeber wecando service UG (haftungsbeschränkt) entsprechende unentgeltliche Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt wecando service UG (haftungsbeschränkt) ebenfalls unentgeltlich die Möglichkeit zur Wasser- und Stromentnahme zur Verfügung. Die erforderlichen Gerätschaften, Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien zur Leistungserbringung stellt wecando service UG (haftungsbeschränkt). Bezüglich der Kostenerstattung für Verbrauchsmaterialien wird auf Ziffer 4.2 verwiesen.

 

3.5 Keine Vertragsgegenstand der Objektbetreuung. Sofern nicht anders vereinbart, schuldet wecando service UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen einer Objektbetreuung keine Reinigung von Verschmutzungen, die über die gebrauchsüblichen Verunreinigungen des Objekts hinausgehen. Ausgenommen sind insbesondere Verschmutzungen durch Bau- und Malerarbeiten, Wasserschäden, Katastropheneinsatz, etc. Diese sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Auch über gewöhnliche Hausmeistertätigkeiten hinausgehende Leistungen, wie z.B. Sperrmüllentsorgung (Kleine Sperrmüllansammlungen werden kostenfrei in die hauseigene Mülltonne entsorgt), große Mengen zu entsorgender Pappe, Wasserschäden, Notdiensteinsätze, Reparaturen, Katastropheneinsatz, etc. sind nicht Gegenstand des Objektbetreuungsvertrages. Diese Zusatzleistungen unterliegen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung.

 

3.6 Notdienst. Zum Leistungssprektrum wecando service UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Objektbetreuung gehört auch ein Notdienst-Service. Für derartige Notdiensteinsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden Notdienstzuschläge inkl. einer Anfahrtspauschale erhoben. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Preisliste gem. Ziffer 4.1. Bei Gefahr in Verzug ist wecando service UG (haftungsbeschränkt) bevollmächtigt, entsprechende Dritt-Firmen auszuwählen und diese im Namen und auf Kosten des Auftraggebers zu beauftragen, sofern der Vertragshandwerker oder die Hausverwaltung nicht erreichbar sind. 

 

3.7 Reparaturversuche. Wird wecando service UG (haftungsbeschränkt) mit Reparaturarbeiten inkl. Rohrreinigungsarbeiten betraut und kann der Fehler nicht behoben oder das Reparaturobjekt nicht instand gesetzt werden, weil a) der  Auftraggeber den Zugang zum Reparaturobjekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht gewährt, oder b) der Fehler trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach  Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen wecando service UG (haftungsbeschränkt) zu erstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z.B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden) fällt.  

 

4. Preise

 

4.1 Soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart worden ist, richtet sich die Vergütung der wecando service UG (haftungsbeschränkt) nach unseren Angeboten, Dienstleistungsverträgen oder unserer Preisleiste, die jederzeit bei uns in den Geschäftsräumen eingesehen werden kann. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4.2 Für die Objektbetreuung hat der Auftraggeber einen monatlichen Pauschalbetrag zu zahlen. Etwaig beauftragte Änderungen, Ergänzungen, Erweiterungen und Zusatzleistungen zum Vertrag, sowie die angefallenen Kosten für Verbrauchsmaterial (z.B. Putzmittel) oder die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfällen und Laub hat der Auftraggeber gesondert zu zahlen.

 

4.3 Die Zahlung des Pauschalbetrags gem. Ziffer 4.2 hat spätestens bis zum 01. oder zum 25`ten eines Monats je nach Vereinbarung zu erfolgen, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes bei wecando service UG (haftungsbeschränkt) ankommt. Gesondert in Rechnung gestellte Vergütungen und/oder Kosten sind im Übrigen sofort nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

 

4.4 Bei Zahlungsverzug ist wecando service UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 10,62 % p.a. (Stand März 2025) zu berechnen. Zudem wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Weiterhin fällt eine gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € pro überfällige Rechnung an (§288 Abs. BGB). Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 

 

4.5 Eine Aufrechnung gegen Vergütungsforderungen von wecando service UG (haftungsbeschränkt) ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Vertrag, Laufzeit und Kündigung

 

5.1 Rechtsnachfolge - Dieser Vertrag geht ohne gesonderte Ankündigung auf etwaige Rechtsnachfolger über. Als Rechtsnachfolger gelten sowohl natürliche als auch juristische Personen, insbesondere bei einer Änderung der Rechtsform, Fusion, Übernahme oder Insolvenz der Vertragspartei.

 

5.2 Teilungswirksamkeit - Sollten einzelne Bestimmungen des  Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

5.3 Verträge treten zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft und enden nach dem von den Parteien vereinbarten Zeitraum. Davon abweichend werden Verträge über die Haus- und Grundstücksbetreuung zunächst für die Dauer von einem oder mehreren Jahren geschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 

 

5.4 Eine Kündigungserklärung bedarf der Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail). Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang des Kündigungsschreibens. 

 

5.5 Die fristgerechte Zahlung der vereinbarten Vergütung ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Leistungen umgehend einzustellen, den Vertrag fristlos zu kündigen und den vollen vereinbarten Preis für die gesamte Vertragslaufzeit als Schadensersatz zu fordern.

6. Abnahme

 

6.1 Sofern einzelne Leistungen oder Verträge ders wecando service UG (haftungsbeschränkt) werkvertraglichen Charakter haben, bedarf es einer Abnahme der jeweiligen Werkleistung. Eine geschuldete Werkleistung ist mit der Abnahme abgeschlossen. Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen.

 

6.2 Die Abnahme hat unverzüglich nach Fertigstellung des Werkes und dessen Prüfung durch den Auftraggeber vor Ort zu erfolgen. Sofern der Auftraggeber oder ein Vertreter ortsabwesend sein sollten (z.B. bei Notdienst-Einsätzen), ist eine Abnahme spätestens innerhalb von 12 Tage nach Fertigstellung des Werkes schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail, Fax) zu erklären. Ein Werk ist abzunehmen, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt worden ist. Eine Abnahme darf insbesondere nicht aus geschmacklichen Gründen oder sonst wie unbegründet verweigert werden.

 

6.3 Falls der Auftraggeber nicht innerhalb der in Ziffer 6.2 aufgeführten Abnahmefrist seine Abnahme erklärt, gilt das Werk als vorbehaltlos und rügelos abgenommen. 

 

6.4 wecando service UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Leistungsteile handelt.

 

7. Leistungsstörung

 

7.1 Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen, stehen dem Auftraggeber die nachfolgenden Mängelrechte aus Ziffern 7.2-7.5 zu.

 

7.2 Die Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung durch wecando service UG (haftungsbeschränkt).  

 

7.3 Die verkürzte Frist für Mängelansprüche von einem Jahr gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z.B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen. 

 

7.4 Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter, sowie durch normale Abnutzung und Verschleiß (z.B. von Dichtungen) entstanden sind.  

 

7.5 Etwaige herstellerbedingte Farbabweichungen bei verwendetem Material z.B. bei Fliesen oder Wandfarbe oder Farbabweichungen die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß. 

7.6 wecando service UG (haftungsbeschränkt) hat im Rahmen seiner werkvertraglichen Mängelbeseitigungspflicht nur die Mängel an dem beauftragten Werk zu beseitigen, nicht jedoch etwaige Mängel am Objekt des Auftraggebers, deren Ursache nicht auf die Werkleistung zurückzuführen sind. 

 

8. Haftung

 

8.1 Eine Haftung der wecando service UG (haftungsbeschränkt) – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden

  1. durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder

  2. durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der wecando service UG (haftungsbeschränkt) verursacht worden ist.

 

8.2 Haftet wecando service UG (haftungsbeschränkt) gemäß Ziffer 6.1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der wecando service UG (haftungsbeschränkt) bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der wecando service UG (haftungsbeschränkt) verursacht werden, die nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen der wecando service UG (haftungsbeschränkt) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

8.3 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der wecando service UG (haftungsbeschränkt).

 

8.5 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber von sich aus in die Sphäre der wecando service UG (haftungsbeschränkt) eingreift. Das Gleiche gilt für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber der wecando service UG (haftungsbeschränkt) erforderliche Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände vorenthält oder keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

 

8.6 wecando service UG (haftungsbeschränkt) haftet, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. Ziffer 1.2 ist, gem. der vorstehenden Bestimmungen maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.

 

8.7 Haftung bei Zahlungsunfähigkeit - Sollte die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), ein Eigentümer, eine Gesellschaft oder eine sonstige juristische Person zahlungsunfähig oder insolvent werden, haften sämtliche im Vertrag benannten Vertretungsbevollmächtigten gesamtschuldnerisch für die ausstehenden Zahlungen – auch im Falle einer Abtretung oder Übertragung der Vollmacht.

 

9. Referenzwerbung

 

Der Auftraggeber ist – sofern es sich um einen Unternehmer i.S.v. Ziffer 1.2 handelt – damit einverstanden, dass wecando service UG (haftungsbeschränkt) seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo so lange wie die Verträge laufen auf der Webseite www.gk-hamburg.de verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.

 

10. Gerichtsstand

 

Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer i.S.v. Ziffer 1.2 handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz der wecando service UG (haftungsbeschränkt).

 

Stand: Januar 2025

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